Das neue Recht auf Zugang zu Umweltinformationen
Das neue europäische Umweltinformationsrecht erweitert, auch in Umsetzung der Aarhus-Konvention, das bestehende Recht. Nachdem der Bund für seine Behörden durch ein neues Umweltinformationsgesetz den europarechtlichen Vorgaben nachgekommen ist, sind die Länder aufgerufen, für ihren Bereich entsprech...
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Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt |
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Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2005
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Zusammenfassung: | Das neue europäische Umweltinformationsrecht erweitert, auch in Umsetzung der Aarhus-Konvention, das bestehende Recht. Nachdem der Bund für seine Behörden durch ein neues Umweltinformationsgesetz den europarechtlichen Vorgaben nachgekommen ist, sind die Länder aufgerufen, für ihren Bereich entsprechende Landesregelungen zu schaffen. Am Beispiel Schleswig-Holsteins zeichnet der nachfolgende Beitrag den Stand des dortigen Gesetzgebungsverfahrens nach und geht darüber hinaus der praktischen Frage des Verhältnisses zum nicht nur dort bestehenden Informationsfreiheitsgesetz nach (Quelle: Verlag). |
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ISSN: | 0012-1363 |