Die Kompetenz des Vermittlungsausschusses und ihre Grenzen am Beispiel von Art. 15 Haushaltsbegleitgesetz 2004
Die Kompetenz des Vermittlungsausschusses, die Gesetzesbeschlüsse des Bundestages zu modifizieren, ist begrenzt. Er darf insbesondere keinen neuen Gesetzesvorschlag unterbreiten, sondern ist auf Änderungen und Ergänzungen des ursprünglichen Gesetzesbeschlusses beschränkt. Die Bestimmung dieser Grenz...
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Veröffentlicht in: | Die öffentliche Verwaltung |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2005
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