Apekte richterlicher Unabhängigkeit in der Schweiz - de iure und de facto Lediglich eine de facto gelebte richterliche Unabhängigkeit genügt nicht; sie ist durch adäquate institutionelle Vorkehrungen abzusichern

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betrifft Justiz
1. Verfasser: Stadelmann, Thomas (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 2004
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Beschreibung
Beschreibung:Nr. 80, S. 414 - 420
ISSN:0179-2776