Wo bleibt der Tierschutz? Rechtswidrigkeit der massenhaften Tötung von Eintagsküken
Seit mehr als einem Jahrzehnt hat der Staat gem. Art. GG Artikel 20 a GG nicht nur einen Schutzauftrag für die natürlichen Lebensgrundlagen, sondern auch für die Tiere. Vor diesem Hintergrund kann es überraschen, dass das OVG Münster unlängst die Tötung von vielen Millionen so genannter Eintagsküken...
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Veröffentlicht in: | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2016
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Zusammenfassung: | Seit mehr als einem Jahrzehnt hat der Staat gem. Art. GG Artikel 20 a GG nicht nur einen Schutzauftrag für die natürlichen Lebensgrundlagen, sondern auch für die Tiere. Vor diesem Hintergrund kann es überraschen, dass das OVG Münster unlängst die Tötung von vielen Millionen so genannter Eintagsküken aus rein wirtschaftlichen Gründen gebilligt hat. Die von Art. GG Artikel 20 a GG, aber auch von § 1 TierSchG gebotene Abwägung der gegenläufigen verfassungsrechtlich geschützten Interessen trägt dieses Ergebnis nicht. Die Tötung von Eintagsküken, zu der es kommt, weil ihre Aufzucht die Erträge der betroffenen Unternehmen mindern würde, muss verboten werden (Quelle: Verf.). Zitierte Vorschriften und Rechtsprechung u.a.: OVG Münster vom 20.05.2016, Az. 20 A 488/15 und 20 A 530/15; BVerfGE 101, Seite 1; § 2 a TierSchG; |
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ISSN: | 0721-880X |