Zur Amtshaftung der Länder für ihre Landesbanken haften die Länder den Landesbanken aus § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG für das Fehlverhalten der von ihnen entsandten Mitglieder der Aufsichtsgremien?

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Veröffentlicht in:Die Verwaltung
1. Verfasser: Heidebach, Martin (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 2014
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