Tradition trifft Moderne Ausgestaltung der Social Media-Nutzung in kirchlichen Arbeitsverhältnissen
Das Bistum Augsburg verabschiedete im April 2017 als erstes deutsches Bistum rechtlich verbindliche Vorgaben für seine Beschäftigten zum Umgang mit sozialen Medien. Die Vorschriften schränken die Möglichkeiten der Beschäftigten zur rein privaten Nutzung sozialer Netzwerke sehr stark ein und waren da...
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Veröffentlicht in: | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2017
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Zusammenfassung: | Das Bistum Augsburg verabschiedete im April 2017 als erstes deutsches Bistum rechtlich verbindliche Vorgaben für seine Beschäftigten zum Umgang mit sozialen Medien. Die Vorschriften schränken die Möglichkeiten der Beschäftigten zur rein privaten Nutzung sozialer Netzwerke sehr stark ein und waren daher bereits kurz nach ihrer Veröffentlichung Gegenstand heftiger Debatten in den sozialen Netzwerken. Der folgende Beitrag untersucht aus diesem Anlass, ob und inwiefern die katholische und evangelische Kirche in Deutschland ihren Beschäftigten derzeit Vorgaben zum Umgang mit sozialen Medien macht und welche rechtlichen, insbesondere grundrechtlichen, Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind |
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ISSN: | 0943-7525 |