Prozessqualitäten in der WTO ein Vorschlag für die reliable Messung von moralischen Bedenken am Beispiel des Tierschutzes
Im Jahr 2014 hat das WTO-Schlichtungsgremium (Appellate Body) einen vielbeachteten Schiedsspruch zum Importverbot der EU für Robbenprodukte getätigt. Das verhängte Importverbot für Robbenprodukte wurde auf Grundlage des Art. XX (a) GATT grundsätzlich gerechtfertigt. Damit wurde erstmals der Schutz d...
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Veröffentlicht in: | Agrar- und Umweltrecht |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2017
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Zusammenfassung: | Im Jahr 2014 hat das WTO-Schlichtungsgremium (Appellate Body) einen vielbeachteten Schiedsspruch zum Importverbot der EU für Robbenprodukte getätigt. Das verhängte Importverbot für Robbenprodukte wurde auf Grundlage des Art. XX (a) GATT grundsätzlich gerechtfertigt. Damit wurde erstmals der Schutz der öffentlichen Sittlichkeit als Begründung für eine tierschutzbezogene Handelsbeschränkung anerkannt. Dieser Präzedenzfall eröffnet Optionen für supranationale Maßnahmen bei weiteren Produkten, deren Herstellungsprozess auf moralische Bedenken der Gesellschaft trifft. [...] Der vorliegeride Beitrag thematisiert deshalb die Frage, wie die moralischen Bedenken (moral concerns) einer Gesellschaft gemessen werden können. [...] (Quelle: Verf.) Zitierte Vorschriften u.a.: Verordnung (EU) Nr. 737/2010; Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 |
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ISSN: | 0340-840X |