Der Begriff "mehrstufige Verwaltung" in § 51 des Personalvertretungsgesetzes (PVG) zugleich ein Beitrag zur Rechtsstellung der Bundesschuldenverwaltung

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Veröffentlicht in:Die öffentliche Verwaltung
1. Verfasser: Ebert, Kurt (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 1959
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