§ 2318 Abs. 3 BGB schützt nur den "Pflichtteilskern"

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge
1. Verfasser: Tanck, Manuel (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 1998
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