Pro Memoria §1. So sehr man ab Seiten des Hochgräfl. Hauses Oetting-Oettingen durch das zu Anfang vorigen Monaths, von einer Kayserl. Höchstansehnlichen Commission und Hochverordneten Reichs-Visitations-Deputation, ergangene- und durch den vortreflichen Chur-Maynzischen Herrn Directorial-Gesandten dem disseitigen Revisions-Notario mündlich eröfnete abschlägige Decret ...; [Wetzlar den 30. Octobr. 1767]

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Lang, Jacob Paul (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: S.l. 1767
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Beschreibung
Beschreibung:In Fraktur
Beschreibung:8 S.