Consilium theologicum uber nachfolgende Fragen, 1. Ob man in reformirten Stätten den Capucinern oder sonst andern Bettelmünchen ohne Verletzung deß Gewissens Allmosen geben könne ? 2. Ob man ohne Versehrung deß Gewissens für einem den Hut abziehen könne oder solle ...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Kapuziner (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: s.l. 1631
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Beschreibung
Beschreibung:39 S