Befehl ..., die wegen Aufnehmung der Landesgegenden [durch den Professor Mathematum anzustellenden Übungen in der Feldmeßkunst] mit Meßinstrumenten den Universitäten und Fürstenschulen zu ertheilenden Erlaubniß betr., vom 11. Januar 1792

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zweyte Fortsetzung des Codicis Augustei, oder anderweit vermehrtes Corpus Juris Saxonici, ... ; Forts. 2, Abth. 1: ... bis zum Jahr 1800. enthalten
1. Verfasser: Friedrich August I. (VerfasserIn)
Pages:2
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 1805
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