Discursus Juridicus, kurtzer Begriff, Einfeltiges und wohlmeinendes Bedencken, wie etwan dem Justicien Werck zu helfen, und dasselbe in bessern Zustand, den Richtern zu Erleichterunge grosser Mühe, und den Partheyen zur Enthebung vieler Unkosten, hinwider zu bringen und darin zu erhalten sein möchte

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Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Biardus, Johannes (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Magdeburgk Francke 1612
Magdeburg Rauscher 1612
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Beschreibung
Beschreibung:[ca. 141] Bl