Discursus Juridicus, kurtzer Begriff, Einfeltiges und wohlmeinendes Bedencken, wie etwan dem Justicien Werck zu helfen, und dasselbe in bessern Zustand, den Richtern zu Erleichterunge grosser Mühe, und den Partheyen zur Enthebung vieler Unkosten, hinwider zu bringen und darin zu erhalten sein möchte
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Magdeburgk
Francke
1612
Magdeburg Rauscher 1612 |
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Beschreibung: | [ca. 141] Bl 8° |
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