Jus Justitiariorum oder das Gerichts-Recht in den Städten, Ämbtern und auf dem Lande, was dabey von den Richtern, deren Assessoren und Schöppen, auch anderen Justitiarien vornehmlich zu beobachten ...

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Naeve, Johann Karl (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Wittenberg Zimmermann 1713
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Beschreibung
Beschreibung:[3] Bl., 611 S.