Zur Neuordnung des Berufungswesens
Zur Neuordnung des Berufungswesens vom 28.11.1968. Thieme erläutert die verfassungs- und bundesrechtliche Problematik dieser von den Landeskultusministerien erlassenen Neuordnung. Thieme beschäftigt sich vor dem Hintergrund des Art. 33 Abs. 2 GG mit den Anforderungen an das Berufungsverfahren, bezwe...
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Veröffentlicht in: | Beiträge zum Hochschulrecht |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
1970
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Zusammenfassung: | Zur Neuordnung des Berufungswesens vom 28.11.1968. Thieme erläutert die verfassungs- und bundesrechtliche Problematik dieser von den Landeskultusministerien erlassenen Neuordnung. Thieme beschäftigt sich vor dem Hintergrund des Art. 33 Abs. 2 GG mit den Anforderungen an das Berufungsverfahren, bezweifelt zwar nicht die Rechtmäßigkeit, wohl aber die Zweckdienlichkeit von Ausschreibungen und Bewerbungen. Bewerbungen als notwendige Voraussetzung für Berufungen verstoßen jedoch gegen Art. 33 Abs. 2 GG. Ebenso verfassungswidrig sei die 3-Jahresklausel, derzufolge nur berufen werden kann, wer nicht innerhalb der letzten drei Jahre eine Gehaltserhöhung wegen Antritts einer oder Verbleibes an einer Dienststelle erhalten hat. Bedenken hat Thieme gegen die Anordnung der Kultusministerien, gleichzeitige Berufungen auszuschließen, sowie Berufungsvereinbarungen nur über persönliche Bezüge zu treffen |
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