Zur Organisation von Sonderforschungsbereichen in wissenschaftlichen Hochschulen

Hochschulen dienen der Forschung und der Lehre. Um jedoch die Forschung effizient durchführen zu können, sollen die Hochschulen arbeitsteilig Forschungsschwerpunkte, so genannte Sonderforschungsbereiche, einrichten. Diese Sonderforschungsbereiche werden von der DFG finanziert und nach einer Verfahre...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Beiträge zum Hochschulrecht
1. Verfasser: Schuster, Hermann Josef (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 1970
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Beschreibung
Zusammenfassung:Hochschulen dienen der Forschung und der Lehre. Um jedoch die Forschung effizient durchführen zu können, sollen die Hochschulen arbeitsteilig Forschungsschwerpunkte, so genannte Sonderforschungsbereiche, einrichten. Diese Sonderforschungsbereiche werden von der DFG finanziert und nach einer Verfahrensordnung des Wissensschaftsrates eingerichtet. Die Initiative zu ihrer Einrichtung liegt bei den Hochschulen, die Verantwortung für die Durchführung der Forschung ebenfalls. Schuster beleuchtet die entstehenden Probleme für die Hochschulverwaltungen, die Lehrenden, für die Hochschule insgesamt. Als Regelungsmodell führt er einen Sonderforschungsbereich an der Universität des Saarlandes an