Die Stellung der Landesanwaltschaften Baden-Württembergs in den Verwaltungsgerichtsverfahren, in denen die Universitäten des Landes Beteiligte sind
Das Land Baden-Würtemberg wird vor Landesverwaltungsgerichten von den Landesanwaltschaften vertreten. Sofern Universitäten öffentliche Körperschaften sind, ist ihre Vertretung durch diese Anwaltschaften also nicht statthaft, sofern sie Landesbehörden gleichstehen. Presting untersucht dieses Spannung...
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Veröffentlicht in: | Beiträge zum Hochschulrecht |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
1970
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Zusammenfassung: | Das Land Baden-Würtemberg wird vor Landesverwaltungsgerichten von den Landesanwaltschaften vertreten. Sofern Universitäten öffentliche Körperschaften sind, ist ihre Vertretung durch diese Anwaltschaften also nicht statthaft, sofern sie Landesbehörden gleichstehen. Presting untersucht dieses Spannungsfeld zwischen Körperschaftlichkeit und Behördenstatus der Universität (ihrer Organe) |
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