Sind die Altkatholiken in rechtlicher Hinsicht noch Mitglieder der katholischen Kirche und als solche berechtigt, den in §. 166 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich gewährten Staatsschutz in Anspruch zu nehmen?

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Haager, Philipp Hermann (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Erlangen Verlag von Ferdinand Enke 1874
Erlangen Druck von Junge & Sohn
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Beschreibung
Beschreibung:37 Seiten