Wir Georg, von Gottes Gnaden, König von Groß-Britannien ... Fügen hiemit männiglich zu wissen: Demnach Wir vernehmen, daß Unser den 8. Mart. 1715. ausgelassenes ... Edict ... die darin bemeldte Müntz-Sorten ... für gültig erkannt worden ... [Hannover den 28. Maji 1717.]

Erneuerte Münzordnung; enth. Verordnung von Georg Ludwig vom 1.2.1703

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Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Georg I. (BerichterstatterIn), Görtz, Friedrich Wilhelm von (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: S.l. 1717
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Beschreibung
Zusammenfassung:Erneuerte Münzordnung; enth. Verordnung von Georg Ludwig vom 1.2.1703
Beschreibung:Autopsie nach Ex. der SUB Göttingen
Beschreibung:[2] Bl.