Christoph Hermann von Schweders ... Gründliche Nachricht von Gerichtlich- und aussergerichtlicher Anschlagung der Güther nach dem jährlichen Abnutz, Was dabey nicht allein von Richter, Commissarien ... und Parthen [!], sondern auch ..., sowohl insgemein, als in specie in dem Hertzogthum Pommern und Fürstenthum Cammin in Acht zu nehmen ... ; Aus bewährten Auctoribus, sonderlich aber aus der täglichen Observantz, ehedem zusammengetragen ...

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Schweder, Christoph Hermann von (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Stettin u.a. Kunckel 1751
Ausgabe:Aus dem hinterlassenen MScto des ... Verfassers aufs neue vermehret, und auf gegenwärtige Zeiten eingerichtet, mit einem Register und ... neuen Vorrede versehen, und zum drittenmahl ans Licht gestellet
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Beschreibung
Beschreibung:AH
Beschreibung:[20] Bl., 442 S., [20] Bl., [1] gef. Bl