Demnach Ein Hoch Edler, und Hoch Weiser Rath dieser des Heil. Röm. Reichs Stadt Augspurg, aus vorgekommenen gantz besondern Beweg-Ursachen, dem Gastgeb zu denen drey Mohren allhier, Johann Peter Volck, zu Ehren der allhier befindlichen Höchsten Herrschafften, in der Wochen zweymal masquirten Bal zu halten zwar vor diesesmal erlaubet, anbey aber zu möglichster Vorkommung aller Unordnung und Unwesens, ausser anderen Beschränckungen auch diese hinzuzuthun, vor nöthig erachtet hat, daß nicht nur keine unanständige oder gar ärgerliche Masques zugelassen werden, sondern auch er Volck keinem allhiesigen Burger oder Beysitzer, ein Einlaß-Zeichen, dem Bal beyzuwohnen, zu geben sich unterstehen ... [Decretum in Senatu, den 6. Februar. 1751]

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaften: Augsburg (BerichterstatterIn), Drei-Mohren-Hotel (BerichterstatterIn)
Weitere Verfasser: Volck, Johann Peter (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Erscheinungsort nicht ermittelbar 1751
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