Seine Königliche Majestät in Preussen, Unser Allergnädigster Herr, verordnen und wollen Allerhöchst, daß künftig, wann ein Staup-Besen erkannt wird, Der Delinquent nicht des Landes verwiesen, Sondern derjenige, welcher damit bestrafet wird, auf eine Festung oder in ein Zucht-Hauß Zeit-Lebens gebracht werden soll, damit er nicht herumlauffen und mehr Ubelthaten ausüben kön[n]e De Dato Berlin den 4ten Januarii 1744.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Cocceji, Samuel von (VerfasserIn)
Weitere Verfasser: Broich, Balthasar Konrad vom und zum (BerichterstatterIn), Arnim, Georg Dietloff von (BerichterstatterIn), Friedrich II. (BerichterstatterIn), Korn, Johann Jacob (Verlag)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Breßlau Korn 1744
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Beschreibung
Beschreibung:Nicht identisch mit den von Halle digitalisierten Exemplaren
Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Breßlau bey Johann Jacob Korn.
Beschreibung:2 ungezählte Blätter