Das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht der Geistlichen nach staatlichem Recht Allgemeines zum Zeugenbeweis und zum strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrecht
Die Zeugenaussage ist eines der wichtigsten Beweismittel zur Wahrheitsfindung. Nur in Ausnahmefällen darf die Aussage verweigert werden. Zu den Personengruppen, die nach § 53 StPO aus beruflichen Gründen das Zeugnis verweigern dürfen, gehören vor allem auch die Geistlichen (§ 53 Absatz 1, Nr. 1 StPO...
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Veröffentlicht in: | Tradition - Wegweisung in die Zukunft |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2001
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Zusammenfassung: | Die Zeugenaussage ist eines der wichtigsten Beweismittel zur Wahrheitsfindung. Nur in Ausnahmefällen darf die Aussage verweigert werden. Zu den Personengruppen, die nach § 53 StPO aus beruflichen Gründen das Zeugnis verweigern dürfen, gehören vor allem auch die Geistlichen (§ 53 Absatz 1, Nr. 1 StPO). Der Autor legt den Konflikt zwischen kirchlicher Verschwiegenheitspflicht und staatlicher Aussagepflicht dar. Der Beitrag beschränkt sich auf die Darstellung des strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts der Geistlichen. Er besteht aus zwei Abschnitten, der erste hat die Erörterung der sachlichen Voraussetzungen für das Bestehen des strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts der Geistlichen gemäß § 53 Absatz 1, Nr. 1 StPO zum Gegenstand. Im zweiten Abschnitt werden aus der Rechtsprechung staatlicher Gerichte zum strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrecht der Geistlichen zwei instruktive Rechtsfälle dargestellt und kommentiert. Eine kurze Schlussbemerkung schließt den Beitrag ab |
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Beschreibung: | S. [591] - 609 |
ISBN: | 3428104897 |