Beweis, daß jedem Socio sowohl bey noch fortdauernder, als auch nach wechselseitig aufgehobener Gesellschaft, die Competenz nach rechtlichen Grundsätzen zugetheilt werden müsse

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Janson, Franz (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Heidelberg Drucker nicht ermittelbar 1800
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Beschreibung:Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Im May 1800.
Beschreibung:18 Seiten