Standhafte Wiederlegung der Ingelheimischen Deduction, wegen des Fleckens Holtzhausen worinnen nicht nur der ohnlängst diesertwegen herausgegebene Hessen-Hanauische Bericht noch weiter bestärcket und ausgeführet, sondern auch gezeiget wird, wie der Cantzlar Reigersberger zu dem Pfraunheimischen Reichs-Lehen-Brief und Flecken Holtzhausen gekommen, und daß Ihro Hochfürstliche Durchlaucht Hr. Landgraf Wilhelm zu Hessen-Cassel sothanen Flecken mit eigener Mannschaft hinwiederum in Besitz zu nehmen, best befugt gewesen; Mit Beylagen
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Marburg
Müller
1741
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Beschreibung: | Vorlageform des Erscheinungsvermerks: MARBURG/ gedruckt bey Philipp Casimir Müller, 1741. |
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Beschreibung: | 118, 29 S. 2o |