Die Rechte der Landeshoheit Teutscher Reichs-Stände auf die in ihren Ländern gelegene Güter und Gefälle, eines neuerlich unterdrückten und aufgehobenen ausländischen katholischen Mediat-Klosters, wider die Eingriffe des Landesherrn des Kloster-Orts vertheidigt zur Rechtfertigung der durch das unbefugte Verfahren und die Erkenntnisse des hochlöblichen Kaiserlichen Reichs-Hofraths, in Sachen Sr. Churfürstlichen Gnaden zu Mainz ... contra der Herren Landgrafen zu Hessen-Darmstadt und Homburg ... die im hochfürstlich-hessischen Gebiete gelegenen Güter und Gefälle der aufgehobenen drey Mainzer Klöster betreffend, sowohl dem hochfürstlichen Hause Hessen-Darmstadt zugefügten besonderen als auch für sämtliche des H. R. R. Churfürsten, Fürsten und Stände entstehenden allgemeinen Beschwerde und zur Begründung des zu deren Abwendung an Kaiserliche Majestät und das versammlete Reich nothgedrungen genommenen Recurses
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Darmstadt
Will
1784
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Beschreibung: | Getr. Zählg. |
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