Schreiben an einen guten Freund in Teutschland, Worinnen gezeiget wird, Daß das, von Herrn Vice-Cantzler Koppen zu Marburg dem Hochfürstl. Hauß Hessen-Cassel allein zugeschriebene Erb-Recht auf das Hertzogthum Brabant dem Durchlauchtigen Sammt-Haus Hessen gemeinschaftlich zustehe, Mithin die dagegen unternommene Koppische Ausführung höchst ungegründet, Und sowohl der ehemahligen Hertzoglich-Brabantischen Erbfolgs-Ordnung, Als ins besondere Den Heßischen Hauß-Verträgen gerad zuwider ist.
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1. Verfasser: | |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
s. l.
1747
Rechtslieb |
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Beschreibung: | [4] Bl. |
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