Schreiben an einen guten Freund in Teutschland, Worinnen gezeiget wird, Daß das, von Herrn Vice-Cantzler Koppen zu Marburg dem Hochfürstl. Hauß Hessen-Cassel allein zugeschriebene Erb-Recht auf das Hertzogthum Brabant dem Durchlauchtigen Sammt-Haus Hessen gemeinschaftlich zustehe, Mithin die dagegen unternommene Koppische Ausführung höchst ungegründet, Und sowohl der ehemahligen Hertzoglich-Brabantischen Erbfolgs-Ordnung, Als ins besondere Den Heßischen Hauß-Verträgen gerad zuwider ist.

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Günderrode, Johann Maximilian von (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: s. l. 1747
Rechtslieb
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Beschreibung
Beschreibung:[4] Bl.