Erneuerte Ordnung Vor die Teutsche Schulen Des Hertzogthums Würtemberg Zum Verhalt deroselben Vorsteher und Bedienten

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Württemberg (zuständige Gerichtsbarkeit)
Weitere Verfasser: Eberhard Ludwig (VerfasserIn), Roesslin, Christian Gottlieb (DruckerIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Ludwigsburg Gedruckt bey Christian Gottlieb Rößlins Hof- und Cantzley Buchdruckers seel. Wittib. 1730
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Beschreibung
Beschreibung:Die Rückseite des Titelblatts ist unbedruckt
Textanfang im Inneren: Von GOttes Gnaden/ Eberhard Ludwig/ Hertzog zu Württemberg und Teck/ Graf zu Mömpelgard/ Herr zu Heydenheim [et]c. ... Unsern Gruß zuvor: Würdige/ auch Ehrsame/ Liebe Getreue! OBwohlen wir in Christlicher Erwegung, wie unumgänglich nöthig es seye, die Jugend zeitlich in eine gute Verfassung, sonderlich in Ansehung des Christenthums zu bringen, vorlängsten allbereits die hinlängliche Vorsehung gethan, daß die Kinder, besonders in denen Teutschen Schulen unsers Hertzogthums und Landen, nicht nur im Lesen, Schreiben und Rechnen ... Ludwigsburg den 26. Junii 1729
Nicht identisch mit VD18 11700742: siehe Veröffentlichungsangabe
Die gefaltete Tafel zeigt eine "Schul-Tabell"
Bibliographischer Nachweis: Reyscher, A. L. Württemberg. Gesetze, Bd. 11,1, Nr. 6 (ohne Volltext)
Nicht identisch mit VD18 11700742: siehe Veröffentlichungsangabe
Beschreibung:[16], 100 Seiten, [1] gefaltetes Blatt Tafel
Wappen