Architectura Martialis: Das ist, Außführliches Bedencken, vber das, zu dem Geschütz vnd Waffen gehörige Gebäw Darinnen für das Erste eygentlich zuvernemmen, In was gestalt ein wolgeordnetes Zeug- oder Rüst-Hauß ... auffzubawen: Auch wie dasselbige mit Geschütz, Waffen, vnd Rüstungen solle außgestaffieret werde[n]; Zum Andern, Wie durch ein Newes Instrument der Salpeter zuprobiren: Beneben etlichen Nutzlichen Zugwercken, Kriegswagen, Granaten, vnd Bockstucken ... Zum Dritten, mit was richtigkeit ein Zeugwartt sein ihme anvertrawtes Geschütz vnd Munition, bey guter Rechnung vnd ordentlicher Buchhaltung, in rühmlicher obacht verwalten solle
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Ulm
Saur
1630
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Beschreibung: | Enth. Theil 1 - 3. - Titel der Beil. : Anno 1630, Bilantz, Oder Inventarium uber das Schuldbuch ... Nr. A und Nr. B. - Kupfertaf. numeriert: No. 1 - No. 12. - Kupfertaf. No. 1 ist gleichz. der Kupfert Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Getruckt in deß Heyligen Römischen Reichs Statt Vlm, Durch Jonam Saurn, Bestellten Buchtruckern daselbsten. ANNO M. DC. XXX. |
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Beschreibung: | [7] Bl., 93 S., [1] Bl., 22 S., [4] Bl., 16 Doppels., 12 gef. Bl. Kupfert., 12 Ill. (Kupferst.), Ill. (Holzschn.) 2° 2 Beil. |