Statuta Dinckelsbühlana Wir Burgermeister und Rath des Heiligen Röm. Reichs Stadt Dinckelsbühl thun allen und jeden unseren Burgern, Jnwohnern und Pfahl-Burgern, desgleichen allen unseren Unterthanen und Schutz-Verwandten hiermit kund und zu wissen: Obschon unsere liebe Vorfahren am Regiment verschiedene gute Ordnungen, Gesetze und Stadt-Rechte nach Gelegenheit selbiger Zeiten und Läuffen auch uralter bey allhiesiger Stadt hergebrachter Gewohnheiten gemacht, mithin bereits Anno 1563. in ein Buch ein- und zusammentragen, und soviel möglich darauf halten lassen
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | lat |
Veröffentlicht: |
1738
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Beschreibung: | Kopftitel Titelzusatz ist Textanfang Datierung auf Seite 2: So geschehen nach Christi unsers Erlösers und Seligmachers Geburt, im ein tausend sieben hundert und acht und dreißigsten Jahr Umlaute in der Vorlage mit übergestelltem "e" |
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Beschreibung: | 72 Seiten 2° |