Die Lehre von der Einwerfung des Vor-Empfangs der Verwandten in absteigender Linie nach römischem und würtembergischen Recht; zugleich Erläuterung des 23sten Titels des 3ten Theils des Würtembergischen Landrechts: de collatione bonorum; mit einem Anhang welcher das Gestz vom 20. Julii 1683 enthält, erläutert, und überhaupt die Anwendung der vorgetragenen Grundsätze auf gegebene Fälle zeigt

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Reinhardt, Karl Friedrich von (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Stuttgart Steinkopf 1818
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Beschreibung
Beschreibung:In Fraktur
Beschreibung:X, 232 S.