Ordnung und Gesetze welche alle Jahr denen Neuen Burgeren, und alle Sieben Jahr bey der geschwornen Steur der gesamten Burgerschafft der Steuren, Anlagen, Nachsteuren, und andershalben vorgehalten und von selbigen hierüber der Steur-Eid aufgenommen werden solle. Anno MDCCLXXI

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Augsburg (VerfasserIn)
Weitere Verfasser: Brinhaußer, Andreas (DruckerIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Augspurg Brinhaußer 1771
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Beschreibung:Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Augspurg, gedruckt bey Andreas Brinhaußer, Stadt-Buchdrucker.
Beschreibung:19 S.
4o