Betriebsräte: Recht auf Ruhezeiten zwischen Dienst und Ehrenamt Arbeitsrecht : BAG, Urteil vom 18.01.2017, AZ: 7 AZR 224/15

Zwischen dem Schichtende und einer Betriebsratssitzung, die am nächsten Tag während der Freizeit des Betriebratsmitglieds stattfindet, muss eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden gemäß $ 5 Abs. 1 ArbZG liegen. Das Betriebsratsmitglied darf seine Schicht vorzeitig abbrechen, um diese Ruhezeit...

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Veröffentlicht in:Altenheim
1. Verfasser: Sausen, Peter (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 2017
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zwischen dem Schichtende und einer Betriebsratssitzung, die am nächsten Tag während der Freizeit des Betriebratsmitglieds stattfindet, muss eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden gemäß $ 5 Abs. 1 ArbZG liegen. Das Betriebsratsmitglied darf seine Schicht vorzeitig abbrechen, um diese Ruhezeit einzuhalten.
ISSN:0002-6573