Betriebsräte: Recht auf Ruhezeiten zwischen Dienst und Ehrenamt Arbeitsrecht : BAG, Urteil vom 18.01.2017, AZ: 7 AZR 224/15
Zwischen dem Schichtende und einer Betriebsratssitzung, die am nächsten Tag während der Freizeit des Betriebratsmitglieds stattfindet, muss eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden gemäß $ 5 Abs. 1 ArbZG liegen. Das Betriebsratsmitglied darf seine Schicht vorzeitig abbrechen, um diese Ruhezeit...
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Veröffentlicht in: | Altenheim |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2017
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Zusammenfassung: | Zwischen dem Schichtende und einer Betriebsratssitzung, die am nächsten Tag während der Freizeit des Betriebratsmitglieds stattfindet, muss eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden gemäß $ 5 Abs. 1 ArbZG liegen. Das Betriebsratsmitglied darf seine Schicht vorzeitig abbrechen, um diese Ruhezeit einzuhalten. |
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ISSN: | 0002-6573 |