Von Sr. Königl. Majestät zu Schweden, [et]c. [et]c. [et]c. zum Pommerschen Staat verordnete General-Statthalter und Regierung. Thun kund hiemit: Demnach bemerkt worden, wie im Lande eine Menge unnöthiger Fuß- und Richtsteige vorhanden, welche ... gemißbrauchet werden ... [Stralsund, den 4 November 1796.]

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Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Gustav IV. Adolf (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: S.l. 1796
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Beschreibung
Beschreibung:Vermutlich in Stralsund gedruckt. - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung
Beschreibung:[2] Bl.