Von Sr. Königl. Majestät zu Schweden, [et]c. [et]c. [et]c. zum Pommerschen Etat verordnete General-Statthalter und Regierung. Thun kund hiemit: Als nach der von Herren Landständen geschehenen Anzeige, diejenige Kasse, woraus der Gehalt der General-Wege-Inspectoren zu entrichten, erschöpft ist ... deren Auffüllung ... vereinbaret .... Stralsund, den 4 November, 1796.
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
S.l.
1796
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Beschreibung: | Format: ca. 33 x 39 cm. - Satzspiegel: 28 x 31,2 cm Vermutlich in Stralsund gedruckt. - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung |
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Beschreibung: | [1] Bl. |