Von Sr. Königl. Majestät zu Schweden, [et]c. [et]c. [et]c. zum Pommerschen Staat verordnete General-Statthalter und Regierung. Thun kund hiemit: Als bey Sr. Excellenz und der Königl. Regierung ... gebührend angezeiget worden, wie sie zu Bestreitung der gemeinschaftlichen Landes-Ausgaben einer Hufen-Anlage von 1 Rthlr. für die steuerbare Hufe ... Stralsund, den 4 November, 1796.

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Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Gustav IV. Adolf (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: S.l. 1796
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Beschreibung
Beschreibung:Format: ca. 33 x 38 cm. - Satzspiegel: 28,9 x 31,5 cm
Vermutlich in Stralsund gedruckt. - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung
Beschreibung:[1] Bl.