Von Sr. Königl. Majestät zu Schweden, [et]c. [et]c. [et]c. zum Pommerschen Etat verordnete General-Statthalter und Regierung. Thun kund hiemit: Als in dem unterm 1sten August dieses Jahres, wegen Aufhebung des Verbots der Ausfuhr des Roggens vom vorigen Einschnitt, erlassenen Patent, die Ausfuhr des frischen Roggens bis auf weiter ... untersagt worden ... Stralsund, den 25 September, 1795.

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Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Gustav IV. Adolf (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: S.l. 1795
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Beschreibung
Beschreibung:Inhalt nach Katalog der SBB: Aufhebung des Ausfuhrverbots von Roggen
Format: ca. 33 x 39 cm. - Satzspiegel: 28,5 x 31,5 cm
Vermutlich in Stralsund gedruckt. - Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung
Beschreibung:[1] Bl.