Verordnung/ In wie weit geistliche Versammlungen/ ausserhalb des öffentlichen Gottes-Dienstes/ zu weiterer Erbauung und Gottes-Furchts-Ubung, unter Aufsicht derer Lehrer eines jeden Ohrtes, zugelassen, und welche dahingegen, als unzuläßig und verdächtig untersaget seyn solle Für das Hertzogthum Schleswig. de dato Christiansburg zu Copenhagen, d. 13. Febr. 1741.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Herzogtum Schleswig (Normerlassende Gebietskörperschaft)
Weitere Verfasser: Christian VI. (VerfasserIn), Holwein, Christian Friedrich (DruckerIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Flensburg Gedruckt bey Christian Friderich Holwein 1741
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Beschreibung
Beschreibung:Verantwortlichkeitsangabe dem Textbeginn entnommen
Nicht identisch mit VD18 90649001 (s. Veröffentlichkeitsvermerk)
Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Flensburg, Gedruckt bey Christian Friderich Holwein. - Erscheinungsjahr nach der Datierung der Verordnung
Beschreibung:15 ungezählte Seiten