Des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Gustaff Adolphen Hertzogen zu Mecklenburg ... Interims Verordnung, wie es mit der Policey in ihrer Durchl. ... Landen biß zukünfftiger beständiger Policey-Ordnung gehalten werden soll

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1. Verfasser: Gustav Adolf (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: G+ustrow Scheippel 1661
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