Des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Gustaff Adolphen Hertzogen zu Mecklenburg ... Interims Verordnung, wie es mit der Policey in ihrer Durchl. ... Landen biß zukünfftiger beständiger Policey-Ordnung gehalten werden soll
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G+ustrow
Scheippel
1661
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