Resolution wodurch denen, die den Gradum Doctoris auf der Universität zu Kiel, erlanget haben oder künftig erhalten, gleiche Vorzüge mit denen, die zu Copenhagen promoviret, so wohl in Ansehung des Ranges, als des Gerichtsstandes, beygeleget werden, und allen andern Doctoribus ihr Forum in prima jnstantia, bey den Untergerichten angewiesen wird. Gottorf den 16. März 1779
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Schleswig
Holwein
1779
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Beschreibung: | Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Schleswig, gedr. bey P. H. Holwein, Königl. privil. Buchdr. |
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Beschreibung: | [2] Bl |