Enthält der Mühlenzwang nach gemeinem deutschen Rechte auch hinsichtlich des Ankaufes von Mühlenproducten, eine Beschränkung der Mühlenbannpflichtigen? Im Hinblick auf einige Rechtsfälle aus dem Fürstenthume Ratzeburg und Herzogthume Lauenburg u. unter bes. Berücks. des letztern Landes verneinend beantwortet
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Kiel
Schwers
1844
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Beschreibung: | 70 S. 8° |
---|