Welche Personen gehören zu den neben dem Richter bei der Testamentsaufnahme Mitwirkenden, welche nur unter Beobachtung der Vorschriften der [Paragraphen] 133, 135, 136 I, 12 Allgemeinen Landrechts im Testamente bedacht werden können? eine landrechtliche Interpretationsstudie mit Berücksichtigung der Materialien und der gemeinrechtlichen Grundlagen des Allgemeinen Landrechts

Freiburg i. Br., Univ., Diss.

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Gülland, Paul (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Düsseldorf Schwann 1900
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Beschreibung
Zusammenfassung:Freiburg i. Br., Univ., Diss.
Beschreibung:VII, 66 S.