Bekanntmachung über Prüfungen und Beglaubigungen durch die Elektrischen Prüfämter auf grund des § 10 des Gesetzes betreffend die elektrischen Maßeinheiten vom 1. Juni 1898 sind die nachstehend beschriebenen Systeme elektrischer Meßgeräte zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter im Deutschen Reiche zugelassen worden: 1. Umschaltzähler für Gleichstrom, Form K und L, 2. Umschaltzähler für ein- und mehrphasigen Wechselstrom, Form P und N, beide hergestellt von der Elektricitätszählerfabrik H. Aron in Charlottenburg
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Berlin
Springer
1903
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