Bekanntmachung über Prüfungen und Beglaubigungen durch die Elektrischen Prüfämter auf grund des § 10 des Gesetzes betreffend die elektrischen Maßeinheiten vom 1. Juni 1898 sind die nachstehend beschriebenen Systeme elektrischer Meßgeräte zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter im Deutschen Reiche zugelassen worden: 1. Umschaltzähler für Gleichstrom, Form K und L, 2. Umschaltzähler für ein- und mehrphasigen Wechselstrom, Form P und N, beide hergestellt von der Elektricitätszählerfabrik H. Aron in Charlottenburg
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Berlin
Springer
1903
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Beschreibung: | Mit Verweis auf "Centralblatt für das Deutsche Reich" 1903, S. 140 und "Elektrotechnische Zeitschrift" 1903, H. 20 |
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Beschreibung: | 7 S. Ill., graph. Darst. 26 cm |