Demnach Ihre Churfürstliche Durchleucht verschiedentlich wahrnehmen müssen, daß wegen Bequartirung so wohl Dero aigener, als beym Durch-Marche frembder Kriegs-Trouppen, und deren Einlogirung sich mehrmahlen Beschwärnussen hervor gethan, und dahero Höchst Dieselbe umb allen hieraus entstehen könnenden ferneren Klagden, und sonstigen Inconvenientien die abhelffliche Maaß zu geben, vermittels gegenwärtigen General-Reglements und respectivè Classification vom 5ten dieses lauffenden Monaths Decembris zu verordnen Gnädigst bewogen worden ... Mannheim den 14. Decembris 1745.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Karl Theodor (BerichterstatterIn), Hillesheim, Franz Caspar Wilhelm von (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: S.l. 1745
Schlagworte:
Online Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Cgm 2256#Bl.318
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Beschreibung
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