Demnach Ihre Churfürstliche Durchleucht verschiedentlich wahrnehmen müssen, daß wegen Bequartirung so wohl Dero aigener, als beym Durch-Marche frembder Kriegs-Trouppen, und deren Einlogirung sich mehrmahlen Beschwärnussen hervor gethan, und dahero Höchst Dieselbe umb allen hieraus entstehen könnenden ferneren Klagden, und sonstigen Inconvenientien die abhelffliche Maaß zu geben, vermittels gegenwärtigen General-Reglements und respectivè Classification vom 5ten dieses lauffenden Monaths Decembris zu verordnen Gnädigst bewogen worden ... Mannheim den 14. Decembris 1745.
Gespeichert in:
Weitere Verfasser: | , |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
S.l.
1745
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Schlagworte: | |
Online Zugang: | Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Cgm 2256#Bl.318 |
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Beschreibung: | [1] Bl. |
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