Rede des Studenten Edmund Monecke bei seiner Verurtheilung in zweiter Instanz zu 2 1/2 Jahren Festungsstrafe und Verlust der National-Kokarde (im Juli 1848)

In zweiter Instanz nahm Monecke, der seine Sache verloren wußte, die Haltung des Anklägers an und rechnete in sarkastischer Weise mit seinen Richtern ab. Seine Haftstrafe verbüßte er bis 1850 auf der Festung Stettin.

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Monecke, Edmund (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Berlin Verlag von S. Löwenherz 1848
Berlin Druck von Marquardt & Steinthal
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Beschreibung
Zusammenfassung:In zweiter Instanz nahm Monecke, der seine Sache verloren wußte, die Haltung des Anklägers an und rechnete in sarkastischer Weise mit seinen Richtern ab. Seine Haftstrafe verbüßte er bis 1850 auf der Festung Stettin.
Beschreibung:In Fraktur
Beschreibung:1 Bl.
Druckspiegel: 45 x 29,5 cm