Rede des Studenten Edmund Monecke bei seiner Verurtheilung in zweiter Instanz zu 2 1/2 Jahren Festungsstrafe und Verlust der National-Kokarde (im Juli 1848)
In zweiter Instanz nahm Monecke, der seine Sache verloren wußte, die Haltung des Anklägers an und rechnete in sarkastischer Weise mit seinen Richtern ab. Seine Haftstrafe verbüßte er bis 1850 auf der Festung Stettin.
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1. Verfasser: | |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Berlin
Verlag von S. Löwenherz
1848
Berlin Druck von Marquardt & Steinthal |
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Zusammenfassung: | In zweiter Instanz nahm Monecke, der seine Sache verloren wußte, die Haltung des Anklägers an und rechnete in sarkastischer Weise mit seinen Richtern ab. Seine Haftstrafe verbüßte er bis 1850 auf der Festung Stettin. |
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Beschreibung: | In Fraktur |
Beschreibung: | 1 Bl. Druckspiegel: 45 x 29,5 cm |