Von Gottes Gnaden Eberhard Hertzog zu Wurtemberg und Teckh Graf zu Mümpelgart Herr zu Heidenheim [et]c. Unsern Gruß zuvor Liebe Getreue: Euch ist unverborgen welcher Gestalten in Unserer außgekündten LandsOrdnung pag. 228. §. 14. außtruckenlich versehen und geordnet ist daß Unsere Amptleut Gericht und Rath mit sonderm Ernst und Fleiß darob und daran seyn daß den Gemeinden in Städten und Flecken treulich ehrlich und nutzlich gehausset alle vergebliche ohnnöthige Zehrungen und Unkosten vermitten bleiben: daß auch ein jeder Burgermeister und Heimbürg seines Ampts halber nach Unserer getruckten RechenOrdnung erbare urkundliche Rechnung ... nichts in sein eigen Nutzen verwenden solle. ... [... Stuttgart den 28. Augusti, Anno 1667.]

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Eberhard III. (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: S.l. 1667
Schlagworte:
Online Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.publ.g. 1278 l-1#Beibd.5
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Beschreibung:Erscheinungsjahr nach der Datierung am Ende des Textes
Beschreibung:7 S.
2