Nach der bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg fürgewesenen Müntz-Probation sind nachstehende Sorten in dem Hochlöbl. Schwäbischen Creyß nicht anderst, als in folgendem Valor anzunehmen und auszugeben

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frucht-Ausfuhr-Patent / [Der Fürsten und Stände des Löbl. Schwäbischen Creyses bey gegenwärtigem allgemeinen Creyß-Convent anwesenden Räthe, Bottschafftere und Gesandte]
Körperschaft: Schwäbischer Reichskreis (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 1739
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