Beitrag zur Lehre von dem Consens der Agnaten zur Veräusserung eines Lehns, insbesondere nach sächsischem Recht erläutert durch Darstellung und Begutachtung eines Rechtsfalles in Sachen der Gebrüder Freiherrn von Gleichen gen. Ruswurm, Kläger und Appellanten, gegen den Großherzogl. Sachsen-Weimar'schen Kammer-Fiscus, Beklagten und Appellaten, Vindication der lehnbaren Rittergüter Tanneroda, Cottendorf und Saufeld betr. [2] Durch nachträgliche Mittheilung der durch die Juristen-Facultät zu Berlin erfolgten Entscheidung des Rechtsfalls in Sachen der Gebrüder Freiherrn von Gleichen gen. Ruswurm, Kläger und Appellanten gegen den Großherzogl. Sachsen-Weimar'schen Kammer-Fiscus, Beklagten und Appellaten, Vindication der lehnbaren Rittergüter Tanneroda, Cottendorf und Saufeld betr.

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Kraft, F. (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Darmstadt Leske 1853
Schlagworte:
Online Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Feud. 142,7-2
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Beschreibung
Beschreibung:16 S.