Discursus Juridicus Kurtzer Begriff, Einfeltiges und wohlmeinendes Bedencken, wie etwan dem hochlöblichen Iusticien Werck zu helffen, und dasselbe in bessern Zustand, den Richtern zu erleichterunge grosser mühe, und den partheyen zur enthebung vieler beschwerlichen auffwendenden Unkosten, hinwider zubringen und darinn zuerhalten sein möchte

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Biardus, Johannes (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:lat
Veröffentlicht: Magdeburgk Francke 1611
Rauscher
Ausgabe:Jetzo auffs new revidiret ...
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Beschreibung
Beschreibung:[142] Bl.
Ill.